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   LSG Sachsen-Anhalt, 29.02.2024 - L 2 AS 479/22 NZB   

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https://dejure.org/2024,5134
LSG Sachsen-Anhalt, 29.02.2024 - L 2 AS 479/22 NZB (https://dejure.org/2024,5134)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.02.2024 - L 2 AS 479/22 NZB (https://dejure.org/2024,5134)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. Februar 2024 - L 2 AS 479/22 NZB (https://dejure.org/2024,5134)
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Volltextveröffentlichung

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 145 Abs 1 S 1 SGG, § 144 Abs 1 S 1 Nr 1 SGG, § 144 Abs 2 Nr 1 SGG, § 41a Abs 3 S 1 SGB 2, § 67 Abs 1 SGB 2 vom 09.12.2020
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Entscheidung nach vorläufiger Leistungsbewilligung - Übergangsregelung aus Anlass der Covid-19-Pandemie - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 99/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.02.2024 - L 2 AS 479/22
    Es genügt also nicht, dass es das Recht nur fehlerhaft angewendet hat (vgl. BSG, Urteil vom 19. Dezember 2016 - B 9 SB 73/16 B - juris Rn. 8; BSG, Urteil vom 1. Juli 2014 - B 1 KR 99/13 B - juris Rn. 6).
  • BSG, 07.01.2020 - B 13 R 273/18 B

    Rückwirkende Rentengewährung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.02.2024 - L 2 AS 479/22
    Grundsätzlich hat eine Klärung einer Rechtsfrage zu einer außer Kraft getretenen Vorschrift keine grundsätzliche Bedeutung mehr, sofern nicht dargelegt werden kann, dass noch eine erhebliche Zahl von Fällen nach dem ausgelaufenen Recht zu entscheiden ist oder dass sich die Rechtsfrage in gleicher Weise nach dem jetzt geltenden Recht stellt bzw. für das geltende Recht weiter bedeutsam ist (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 11. September 2019 - B 5 R 108/19 B - juris Rn. 10; BSG, Beschluss vom 7. Januar 2020 - B 13 R 273/18 B - juris Rn. 7).
  • BSG, 19.12.2016 - B 9 SB 73/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Schwerbehindertenrecht - gesundheitliche

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.02.2024 - L 2 AS 479/22
    Es genügt also nicht, dass es das Recht nur fehlerhaft angewendet hat (vgl. BSG, Urteil vom 19. Dezember 2016 - B 9 SB 73/16 B - juris Rn. 8; BSG, Urteil vom 1. Juli 2014 - B 1 KR 99/13 B - juris Rn. 6).
  • BSG, 11.09.2019 - B 5 R 108/19 B

    Ruhen von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem AbgG

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.02.2024 - L 2 AS 479/22
    Grundsätzlich hat eine Klärung einer Rechtsfrage zu einer außer Kraft getretenen Vorschrift keine grundsätzliche Bedeutung mehr, sofern nicht dargelegt werden kann, dass noch eine erhebliche Zahl von Fällen nach dem ausgelaufenen Recht zu entscheiden ist oder dass sich die Rechtsfrage in gleicher Weise nach dem jetzt geltenden Recht stellt bzw. für das geltende Recht weiter bedeutsam ist (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 11. September 2019 - B 5 R 108/19 B - juris Rn. 10; BSG, Beschluss vom 7. Januar 2020 - B 13 R 273/18 B - juris Rn. 7).
  • BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 39/12 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsausschuss - Beifügung einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.02.2024 - L 2 AS 479/22
    Eine Klärungsbedürftigkeit fehlt, wenn sich die aufgeworfenen Rechtsfragen - wie hier - ohne Weiteres aus den maßgeblichen Vorschriften bzw. anhand bereits vorliegender Rechtsprechung klar beantworten lassen (vgl. BSG, Beschluss vom 6. Februar 2013 - B 6 KA 39/12 B - juris).
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